ALLGEMEİNE REGELUNGEN FÜR UNTERKUNFT - FLUG - TRANSFER - FÜHRUNGSPAKET RUNDREISE
1-) PARTEIEN :
Es wurde ein Pakettourverkaufsvertrag zwischen fly2fun.com (in dieser Vereinbarung als REİSEVERANSTALTER bezeichnet.) auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Person oder Organisation (wird in diesem Vertrag als KUNDE oder VERBRAUCHER bezeichnet.) die den Vertrag über das Internet bestätigt und die Reisedienstleistungen erhält, mit den unter den folgenden Vertragsbedingungen abgeschlossen.
2-) SUBJEKTE :
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung der vom Reiseveranstalter an den Kunden verkauften Reisedienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien.
3-) PREIS UND ZAHLUNGSMETHODE :
Der Gesamtpreis der im Anhang 1 genannten Dienstleistungen beinhaltet alle Steuern.
Nach der Zahlungsmethode, die vom Anbieter der Dienstleistung (Unterkunft, Flug, Transfer oder Rundreise) festgelegt wird, können
1. die Buchung sofort per Kreditkarte oder
2. per Überweisung auf das vom Reiseveranstalter angegebene Bankkonto
3. die entsprechenden Unterkünfte oder Transportdienstleistungen sofort
bezahlt werden.
Die Beträge, die während des Vertragsabschlusses sofort oder später während der Erbringung der Dienstleistung vor Ort bei zu leisten sind, werden im Warenkorb mit den Begriffen “jetzt zu bezahlen” und “vor Ort zu bezahlen” eindeutig angegeben.
4-) SERVICE-ANGEBOTSINFORMATIONEN :
Eine detaillierte Beschreibung des Reise- und Tourismusangebots finden Sie auf der Promotion-Seite des Reiseveranstalters.
5-) TOURPAKET PREİSÄNDERUNGEN :
Die im Vertrag vorgesehenen Preise und Bedingungen können nicht geändert werden.
6-) ÜBERTRAGUNG :
Es ist nicht möglich, eine Namensänderung bei den vorgenommenen Buchungen vorzunehmen und ein gekauftes Flugticket auf eine andere Person zu übertragen.
Bei anderen Beherbergungs-, Rundreise- oder Transferservices wird das Übertragungsrecht gemäß den Regeln des Diensteanbieters gewährt. In diesem Fall muss der Kunde mindestens 7 Tage im Voraus
7-) STORNIERUNG UND ÄNDERUNG :
7.1 Der Reiseveranstalter kann – mit der Voraussetzung den Kunden zu informieren - bis zu 7 Tage vor Reiseantritt die von ihm verkündigten oder registrierten Rundreisen stornieren, falls dies ganz oder teilweise erforderlich erscheint. Innerhalb des gleichen Zeitrahmens kann der Reiseveranstalter im Rahmen der Rundreise bestimmtes Hotel, die Transportmittel und deren Abfahrtsorte, die im Programm der Rundreise zur Besuch angekündigten Orte sowie deren Reihenfolge ändern. Wenn der Kunde diesen Änderungen und der Stornierung nicht zustimmt, hat er das Recht, seine Reservierung zu stornieren und den vollen Betrag ersttattet zu bekommen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Falls die Bezahlung per Kreditkarte erfolgte, wird die Kreditkartengebühr rückerstattet.
7.2 Bei Stornierung bis vor 60 Tagen vor Reiseantritt wird der ganze bis zu diesem Datum gezahlte Betrag rückerstattet, davon sind die zusätzlichen Serviceleistungen wie Transport und Visum ausgeschlossen. Bei Vorlegen eines Nachweises über die Krankheit des Kunden selbst oder eines Angehörigen ersten Grades über zehn Tage, oder Todesfall, der eine Teilnahme an der Reise verhindert, welcher in Form eines offiziellen Berichts von einem voll ausgestatteten staatlichen Krankenhaus ausgestellt wurde, ist ebenso ein Rücktritt vom Vertrag mit voller Rückerstattung des Zahlungsbetrages – ausgenommen zusätzliche Serviceleistungen wie Transport und Visum – möglich.
Der Verbraucher akzeptiert bei Kündigung des Vertrages 59-31 Tage vor Reiseantritt 25% der Reisekosten Reise, bei Kündigung des Vertrages 30-15 Tage vor Reiseantritt 25% der Reisekosten, bei Kündigung des Vertrages bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt die vollen Reisekosten dem Reiseveranstalter zu zahlen.
Bei Rücktritt vom Vertrag bis zu 30 Tage vor Reisebeginn wird der volle Betrag - mit Ausnahme zusätzlicher Dienstleistungen wie Transport und Visa - zurückerstattet.
7.3 Eine Rückerstattung bei einer Stornierung eines Charterfluges bis zu 15 Tagen vor dem Flug ist nicht möglich.
7.4 Der Reiseveranstalter hat das Recht, alle Reservierungen, die im Namen des Kunden getätigt werden, 24 Stunden nach Reiseantritt zu stornieren, wenn der Kunde nicht schriftlich mitteilt, dass er an einer den Beginn versäumten Reise teilnimmt. Bei solchen Stornierungen kann keine Zahlung an den Kunden geleistet werden, und der Kunde kann in diesem Fall keine Rechte und Ansprüche geltend machen.
7.5 Namensänderungen, Stornierungen oder Rückerstattungen können bei Rundreise- oder Kreuzfahrtprogrammen, frühzeitigen Buchungen von Flugtickets und Kampagnenreisen - mit Ausnahme von Force Majeure - nicht vorgenommen werden.
8-) DIE KÜNDIGUNG DES VERTRAGS DURCH REISEVERANSTALTER :
Für den Fall, dass der Reiseveranstalter den Vertrag ohne berechtigten Grund willkürlich kündigt, hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung für den Verlust, den er erleidet. Darüber hinaus wird der Reiseveranstalter alle bis zu diesem Datum geleisteten Zahlungen des Kunden und alle in Verbindung mit dieser Vertragsauflösung stehenden Kosten bei Vorlage der Rechnungen innerhalb von 10 Tagen an den Kunden zurückzahlen.
Die Kündigung des Vertrages, das Nichterreichen der Anzahl der erforderlichen Reiseteilnehmer für die Organisation der Pauschalreise (dies wird als Grund für die Beendigung des Vertrages durch die Parteien betrachtet) oder trotz der Tatsache, dass der Reiseveranstalter alle nötigen Vorkehrungen getroffen hat, hat der Verbraucher kein Recht auf Entschädigung, wenn dies auf Force Majeure zurückzuführen ist.
9-) BENACHRICHTIGUNGSZEIT :
Der Kunde muss den betreffenden Diensteanbieter und den Reiseveranstalter innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung darüber informieren, dass der Vertrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
10-) VERANTWORTUNG :
Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, dass vertragliche Verpflichtungen erfüllt werden. Der Reiseveranstalter kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn der Vertrag aufgrund Fehler des Verbrauchers oder Dritter nicht zustande kommt oder wenn er auf einer höheren Gewalt beruht.
Wenn der Reiseveranstalter während der Pauschalreise keine oder mehrere der Dienstleistungen nicht erbringt, die den wesentlichen Vertragsbestandteil bilden, trifft der Reiseveranstalter alternative Vorkehrungen, die dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten verursachen, um die Pauschalreise fortzusetzen, und den Unterschied zwischen den vertraglich erbrachten Dienstleistungen und den zu erbringenden Dienstleistungen ausgleicht.
Wenn solche Vorkehrungen nicht getroffen werden können oder wenn der Kunde dies aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, gewährt der Reiseveranstalter dem Kunden einen gleichwertigen Zugang, um zum Einsatzort oder zu einem von ihm akzeptierten Rückreiseort zurückzukehren.
11-) FORCE MAJEURE-GRÜNDE :
Der Reiseveranstalter kann die Pauschalreise wegen alle Arten von widrigen Witterungsverhältnissen, Straßensperren, Streik, Terror, Nebel, Sturm, Krieg, die Möglichkeit eines Krieges, Naturkatastrophen, Änderungen zwischenstaatlicher Beziehungen und negative Entwicklungen, Volksbewegungen, unvorhersehbare technische Probleme, Bankrott, höhere Gewalt absagen. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter in keiner Weise verantwortlich und der Verbraucher kann keine Rechte und Ansprüche geltend machen.
12-) ABFAHRTSZEITEN :
Die Abfahrtszeiten der Transportfahrzeuge wie Flugzeuge, Dampfer, Züge, Busse usw. sind jene, die zum Zeitpunkt des Vertrags gültig waren. Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für die von den Transportunternehmen vorgenommenen Tarifänderungen. Es ist die Pflicht des Kunden sich Informationen über die Abfahrtszeit und den Abfahrtsort der im Vertrag angegebenen Verkehrsmitteln wie Flugzeug, Schiff, Zug, Bus etc. vor der Reise beim Reiseveranstalter einzuholen. Aus irgendwelchen Gründen, die von Transportmitteln abhängen oder auch nicht, können Änderungen vorgenommen werden. Unsere Agentur informiert die Kunden über die Details der Rundreise, aber auch unsere Kunden sind verpflichtet, Informationen über diesen Details zu einzuholen.
13-) GEPÄCK :
13.1 Alle Passagiere, die auf bei einer Rundreise teilnehmen, haben das Recht bei einer Fahrt zwei Gepäckstücke, die nicht größer als 50 x 70 cm sein dürfen, bei Flügen Gepäck bis zu 20 kg mitzunehmen. Im Gepäck dürfen kein Geld, wertvolle Dokumente und andere wertvolle Schmuckstücke mitgenommen werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Wertgegenstände im Gepäck.
13.2 Sachen, die riechen, fließen, entflammbar oder explosiv sind oder die Umwelt stören, sowie schneidende, bohrende Waffen und Schusswaffen und alle Arten von Tieren dürfen ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht in die Fahrzeuge und Unterkunftseinrichtungen gebracht werden.
13.3 Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks aufgrund schwerwiegender Fehler des Reiseveranstalter-Personals wird die Hälfte des gesamten Reisebetrages an den Eigentümer unabhängig von materiellem und spirituellem Wert sowie sonstigen Qualifikationen und sonstigen Merkmalen des verlorenen oder beschädigten Gepäcks gezahlt. Der Reiseveranstalter haftet für Verlust, Beschädigung und Diebstahl des Gepäcks, dessen Wert schriftlich durch den Kunden erklärt wurde, jedoch maximal in der Höhe des Reisewertes.
14-) VISA-PROZESS :
Visa-Pass-Prozesse unterliegen der Verantwortung des Kunden. Wenn jedoch alle erforderlichen Dokumente ein Monat vor Reiseantritt vollständig beim Reiseveranstalter eingereicht werden, kann gegen Gebühr das Visumverfahren verfolgt werden. Wenn der Reisepass innerhalb eines Monats vor Reisebeginn oder später für das Visum vorgelegt wird, ist der Reiseveranstalter für das Visum nicht verantwortlich, da das Visumverfahren vollständig auf Initiative der Konsulate erfolgt. Da das Visum die Einreise in das Land nicht garantiert, ist der Reiseveranstalter für diejenigen, die nicht in das Land aufgenommen werden, nicht verantwortlich. Aus diesem Grund erfolgt keine Rückerstattung oder Entschädigung.
15-) SONSTIGE BESTIMMUNGEN :
15.1 Die Abdeckung des Mangels oder Verlusts und des Schadens der Kunden, die eine Reiseversicherungsleistung erworben haben oder im Reisepaket eine Reiseversicherung enthalten ist, richtet sich nach der Versicherungspolice des Versicherungsunternehmens, das diese Dienstleistung erbringt. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, den Umfang oder die Anwendung dieser Garantien.
15.2 Falls der Verbraucher wegen eines fehlenden Dienstes die Rundreise verlässt, muss er den Reiseveranstalter und das Unterkunft bietende Hotel schriftlich mit den Gründen in Kenntnis setzen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rundreise abgebrochen hat und den Dienst in Anspruch genommen hat.
15.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Dienstanbieter schriftlich über die Probleme zu informieren, die der Kunde während der Erbringung der Dienstleistung zu beanstanden hat. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden bis zum Ende, obwohl der Kunde sich beschwert, hebt die Entschädigungsansprüche wie den Substitutionsdienst und die Rückerstattung auf.
15.4 Verbraucher, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben, jedoch zur Registrierung deren Namen eingetragen wurden, gelten als den Vertrag gelesen, akzeptiert und zugesagt. Wenn trotzdem der an der Reiseteilnehmer, welcher den Vertrag nicht unterschrieben hat den Reiseveranstalter oder Serviceleistungen der Rundreise verklägt und der Reiseveranstalter eine Entschädigung an diesen Teilnehmer zu zahlen hat, hat der Reiseveranstalter das Regressrecht auf die Kunden, die den Vertrag unterschrieben haben. Auch wenn die an dieser Reise teilnehmenden Verbraucher den Vertrag nicht unterschrieben haben, haben sie die Bedingungen dieses Vertrages, die aufgrund der Kataloge und Anzeigen zur Kenntnis genommen und sich verpflichtet, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an der Reise teilzunehmen.
15.5 Bei einem Konflikt zwischen der Kopie des Vertrags beim Kunden und jener beim Reiseveranstalter werden die beim Reiseveranstalter verbleibenden Kopiensätze als Grundlage zugrunde gelegt.
15.6 Bei nicht schriftlich festgelegten Angelegenheiten werden das Gesetz Nr. 1618 REISEAGENTUREN UND TRAVELAGENCIES ASSOCIATION, Gesetz Nr. 6502 über Verbraucherschutz, Gesetz Nr. 27866 über Fernabkommen und IATA, IHA, UFTAA-Übereinkommen, Zivilluftfahrtrecht, BK. , TTK, internationale Übereinkommen, bei denen die Türkei beteiligt ist und Verordnungen in Bezug auf diese Verordnungen, Rundschreiben und Mitteilungen und dem in der Türkei akzeptierten TÜRSAB Kütahya Zeitplan nach der international anerkannten Frankfurter Tabelle angewendet.
16-) GEBÜHREN :
Der Preis für die Rundreise deckt die im Rahmen der Rundreise zugesagten Gebühren ab.
16-) Gepäckrechte
Nach den Gepäckrechten der Airlines wird unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Flügen, Fern-, Mittel- oder Nahentfernung des Fluges das Gepäckrecht bestimmt. Es dürfen zwei Gepäckstücke, wobei jedes einzelne Gepäckstück nicht 50 cm x 70 cm überschreiten darf, mitgenommen werden. Bei Flügen haben die Passagiere das Recht 20 kg. /pro Person Gepäck mitzunehmen.
Für das Übergepäck wird eine Gebühr erhoben, die von der Fluggesellschaft oder dem Transferunternehmen festgelegt wird.
Im Gepäck dürfen kein Geld, wertvolle Dokumente und andere wertvolle Schmuckstücke aufbewahrt werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Wertgegenstände im Gepäck.
17-) WIRKSAMKEIT :
Der Kunde erklärt, dass die in dieser Vereinbarung genannten Qualifikationen der Dienstleistung, der Verkaufspreis und die Zahlungsart, das Datum der Gültigkeit der Preise und alle vorläufigen Informationen über die Leistung gelesen hat und die erforderliche Bestätigung in elektronischer Umgebung erfolgte.
Dieser Vertrag kommt mit der Zustimmung des Kunden zustande und es wird akzeptiert, dass das Datum des Inkrafttretens von den Parteien genehmigt wird. Der Kunde kann das Web-System nicht betreten, ohne diese Vereinbarung gelesen und bestätigt zu haben, und muss diese Vereinbarung lesen. Dieser Vertrag endet, wenn die Dienstleistung vom Kunden in Anspruch genommen wurde oder in irgendeiner Weise gekündigt wird.
18-) BEVOLLMÄCHTIGTER GERICHT :
Die Gerichte und Vollzugsbehörden von Antalya sind befugt, Streitigkeiten aus diesem Vertrag zu lösen.
Alle Artikel des Pauschalreisevertrags, die aus siebzehn Artikeln bestehen, werden zwischen den Parteien ausgehandelt und nach freiem Willen geregelt.